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Für die DDR lässt sich festhalten: Der Kindergarten (hier wurde an diesem Begriff festgehalten wie auch an der Bezeichnung „Kindergärtnerin“; „Kindertageseinrichtung“ bzw. „Kindertagesstätte“ sind Nachwendebegriffe) war deutlich schulvorbereitend ausgerichtet. Dies lässt sich schon daran festmachen, dass die behördliche Zuständigkeit beim Ministerium für Volksbildung lag, das den Kindergarten als erste Stufe des sozialistischen Schulsystems definierte. Um die Kinder im Kindergarten optimal auf die Schule vorzubereiten und von Anfang an die Weichen für die Bildung zum sozialistischen Menschen zu stellen – und zudem alle Frauen an der sozialistischen Produktion zu beteiligen –, existierte in der DDR ein vollständig ausgebautes, flächendeckendes und alle Altersstufen umfassendes System der Kinderbetreuung – von der Krippe über den Kindergarten bis zum Hort.
Ab 1968 galt in der DDR ein einheitlicher Bildungs- und Erziehungsplan für die Kindergärten. Dieser wurde 1985 zum „Programm für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten“ erweitert. Dieses Programm enthielt auch staatliche Planungsvorgaben auch für die Krippen, die im Gesundheitsbereich angesiedelt waren.
Durch diese staatlichen Ziel- und Planungsmaximen und durch die staatlichen Kontrollen hatten freie Träger keine Chance. Im Unterschied zur Bundesrepublik gab es in der DDR keine Trägervielfalt und damit auch keine pädagogische und konzeptionelle Vielfalt. Nach der sozialistischen Einheitspädagogik sollte das Kind zu einem produktiven Mitglied der sozialistischen Gesellschaft werden.
Das am Anfang dieses Beitrages aufgezeigte Spannungsfeld der Frühkindpädagogik zwischen Fremdbestimmung und Autonomie wurde in der DDR zugunsten der Fremdbestimmung entschieden mit der Konsequenz einer verordneten Anpassungspädagogik.
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